Der Hegering Calenberg setzt sich proaktiv für den Erhalt und die Verbesserung der Artenvielfalt und des Biotopschutzes in den Revieren ein. Im Rahmen eines Projektes der Region Hannover und in Kooperation mit der Jägerschaft Hannover-Land konnten öffentliche Mittel aus dem Förderprogramm „Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität in der Region Hannover“ eingeworben und Fallen für den Waschbärfang für die Hegeringe bzw. Reviere beschafft werden. Die EU-Kommission hat diese invasive, nicht einheimische Art erst kürzlich auf eine Liste unerwünschter Tier- und Pflanzenarten gesetzt, deren weitere Ausbreitung verhindert werden soll.
„Die Fallen- oder Fangjagd ist keine antiquierte Jagdart“, erläutert Bernward Wagner. Das Raubwild ist nachtaktiv und wird während der normalen Jagdzeiten bei Tageslicht oder hellen Mondnächten nur gelegentlich erlegt. Wenn man aber die Besätze vom Waschbären wirkungsvoll reduzieren will, muss in den Revieren zusätzlich die Fallenjagd betrieben werden. „Mit der Intensivierung der Jagd auf den Waschbär durch den Hegering, die vom NABU – Gruppe Ronnberg-Ihme/Landwehr – unter dem Vorsitz von Rainer Tubbe initiiert wurde, wollen wir einen weiteren aktiven Beitrag zum Natur- und Artenschutz im Hegering leisten“, führte Hegeringleiter Bernward Wagner anlässlich der Revierleiterbesprechung am 27.10.2016 aus. Denn der ursprünglich aus Nordamerika stammende Waschbär richtet als Allesfresser erhebliche Schäden an. Als Eierdieb macht er sich häufig über Gelege zahlreicher bedrohter Arten her. Aber auch Wirbeltiere wie z. B. Frösche, Kröten und Salamander stehen auf der Speisekarte des Waschbären, vereinzelt Vögel und Kleinsäuger.
Bernward Wagner bedankte sich ausdrücklich bei den teilnehmenden Revieren, denn die Fangjagd ist für die Revierpächter mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Der Fallenjäger muss zunächst erfolgreich einen Lehrgang absolviert haben, um überhaupt zur Ausübung der Fallenjagd berechtigt zu sein. „Im täglichen Jagdbetrieb sind die Fallen zu beködern und müssen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen regelmäßig kontrolliert werden“, berichtete Revierpächter Uwe Völksen.
Zudem sind im Zuge der Verwendungsnachweisprüfung umfangreiche Dokumentationspflichten zu erfüllen, die nicht nur einen reinen Sachbericht erfordern, sondern darüber hinaus auch eventuell aufgetretene Probleme und die dazu gefundenen Lösungen beschreiben.