Ob junge Hasen, Rehkitze oder Bodenbrüter, von Anfang April bis Mitte Juli verwandeln sich Feld und Flur in eine regelrechte Kinderstube. Straßen-, Graben- und Feldraine, Erdwälle, aber auch andere Restflächen, sind für die Natur besonders wertvolle Kleinbiotope, die zudem Pollen- und Nektarlieferant für Bienen sind und einen signifikanten Beitrag für den Erhalt von Artenvielfalt leisten. Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es u. a. verboten, “… wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten (oder) … Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören …“. Revierpächter Uwe Völksen aus Devese zeigte sich daher über das Verhalten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr irritiert und verärgert, als diese Ende Mai großräumig die Grünflächen und Erdwälle an der neuen B 3-Ortsumgehung im Bereich Devese mähte. Unklar ist, aus welchen Gründen die Mäharbeiten durchgeführt wurden. In der Verkehrssicherungspflicht können die Gründe nicht liegen, da nicht nur unmittelbar an den Straßenrändern entlang der Leitpfosten gearbeitet wurde sondern auch großflächig die Lärm-(schutz-) wälle und die Grünflächen mit den Baumanpflanzungen in die Aktion einbezogen wurden. Aus reinem Ordnungssinn heraus dürften diese Arbeiten – die betriebswirtschaftliche Betrachtung noch gar nicht berücksichtigt – naturschutzrechtlich jedenfalls nicht sinnvoll sein.
Unabhängig davon gestaltet sich die Mähaktion in der Brut- und Setzzeit vom 01.04. bis 15.07. als äußerst kontraproduktiv zu den aufwändigen Hegemaßnahmen des Hegerings. „Seit ungefähr zwei Jahren beobachten wir erfreulicherweise die Rück-kehr von Fasanen und Rebhühnern, auch bei den Hasenbesätzen ist eine leichte Erholung zu verzeichnen“, so Hegeringleiter Bernward Wagner. Die Mitglieder des Hegerings haben darin viel Zeit und monetäre Mittel investiert. Revierpächter Völksen zeigt sich tief enttäuscht: „Was dem Raubwild auf den ohnehin schrumpfenden Grünflächen entgeht, fällt der Motorsense der Straßenbaubehörde zum Opfer.“
Im Übrigen steht auch ein Stück Glaubwürdigkeit der naturschutzrechtlichen Regelungen auf dem Spiel. Während die Kommunen und Naturschutzverbände, zuletzt auch der Hegering Calenberg, regelmäßig auf den Leinenzwang bei Hunden in der Brut- und Setzzeit hinweisen und die Spaziergänger bitten, die Wege nicht zu verlassen, wird andernorts mit Mähbalken und Motorsense der amtliche Kahlschlag praktiziert.
Die Landesbehörde selber stritt auf Nachfrage jegliche Schuld von sich ab und Verwies auf den von ihr beauftragten Subunternehmer. Dieser soll für drei Jahre die Aufwuchspflege der in diesem Bereich gepflanzten Bäume übernehmen. Nach Auffassung des Hegerings hätte in der Beauftragung die Beachtung der Brut- und Setzzeit enthalten sein müssen. Wer mag, kann gerne auf folgendem Bild den Baum suchen. Auf der bereits gemähten Fläche befindet sich jedenfalls nicht einer…